Verweigert der Vermieter auf Anfrage des Mieters die Einsicht in die Rechnungen, hat er keinen Anspruch auf Zahlung der Nachforderung.
Einsicht des Mieters in Rechnungen – AG Dortmund, Urteil vom 24.11.2010, 404 C 8753/10
Veröffentlicht in: Mieter & Verbraucher, Zusammengefasste und kommentierte Urteile und Entscheidungen
– Geschrieben am 10.03.2011
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