Vorinstanzen: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 9. Februar 2006 – 6 U 94/05 LG Frankfurt a.M., Urteil vom 13. Mai 2005 – 3/11 O 158/04 Karlsruhe, den 9. Mai 2008
Auch Unternehmen, die eine eigene Rechtsabteilung beschäftigen, dürfen sich bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Anwälten bedienen, die sie auch sonst beschäftigen und deren Kosten ersetzt verlangen.
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