§§ 195, 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 807 BGB
Nach dieser Entscheidung des LG München ist eine Gültigkeitsbegrenzung von Gutscheinen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ein Jahr grundsätzlich unwirksam. Es gilt dann weiterhin die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 195 BGB.
Gültigkeitsbegrenzung von Gutscheinen in AGB unwirksam – LG München I, Urteil vom 05.04.2007, Az. 12 O 22084/06
Veröffentlicht in: Mieter & Verbraucher, Zusammengefasste und kommentierte Urteile und Entscheidungen
– Geschrieben am 07.06.2007
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